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   BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54   

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BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54 (https://dejure.org/1955,568)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1955 - I ZR 169/54 (https://dejure.org/1955,568)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1955 - I ZR 169/54 (https://dejure.org/1955,568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1956, 77
  • DB 1955, 1221
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.05.1914 - I 53/14

    Patentauslegung

    Auszug aus BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54
    Vorrichtung ein selbständiges Schutzrecht erteilt werden könnte (RGZ 85, 95 [98 f]).

    Die Grundlage für die Erteilung eines Patents kann auch in der Verwendung eines schon bekannten Zeitfahrens oder einer schon bekannten Vorrichtung zu einem neuen Zweck gefunden werden, sofern diese Art der Verwendung Erfindungseigenschaften besitzt (RGZ 85, 95 [99]; RG MuW 1930, 481 [482] betr. Verwendung eines Verfahrens der Erdbebenberechnung zur Ermittlung des Aufbaues von Gebirgsschichten; RG MuW 1930, 486 [487] betr. Verwendung einer vorbekannten Drossel zur Herbeiführung zusätzlicher Verzögerung; RG MuW 1932, 461 [463]).

  • RG, 23.10.1929 - I 6/29

    Steht einer Vorrichtung, durch die eine in ihrem technischen Vorteil bisher nicht

    Auszug aus BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54
    Mag in der Vorveröffentlichung, die ein anderes technisches Ziel, nämlich das Spannen und Herausziehen von Stangen und Drähten, anstrebt, auch eine Spannzange beschrieben sein, welche die mit der Erfindung des Streitpatents erstrebte technische Wirkung des Spannens und Haltens bereits unerkannt in gewissem Umfang erzielt, so ist damit diese Wirkung doch noch nicht offenbart (RGZ 126, 62; RG Mitt 1934, 163).
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Voraussetzung für die Erteilung eines Patents in einem solchen Fall ist, daß die neuartige Verwendung der bekannten Vorrichtung eine durch den Stand der Technik und das allgemeine Fachwissen des Durchschnittsfachmanns nicht nahegelegte erfinderische Maßnahme darstellt (vgl. Benkard, PatG GebrMG 6. Aufl. § 1 PatG Rdn. 80; BGH GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung - mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Sachschutz eines Vorrichtungspatents umfaßt danach alle Funktionen, Wirkungen, Zwecke, Brauchbarkeiten und Vorteile der Vorrichtung ohne Rücksicht darauf, ob der die Patentfähigkeit der Vorrichtung gegebenenfalls allein begründende neue Verwendungszweck im Einzelfall auch tatsächlich genutzt wird (vgl. BGH GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1969, 265, 267 f. - Disiloxan; st. Rspr.).

  • BGH, 19.05.1981 - X ZB 19/80

    Etikettiermaschine

    Die Rechtsbeschwerde beruft sich für ihre Auffassung zu Unrecht auf die Entscheidungen des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. April 1954 - I ZR 33/52 - Kaliumbifluorid (GRUR 1954, 584) und vom 15. November 1955 - I ZR 169/54 - Rödeldraht (GRUR 1956, 77).
  • BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95

    "Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents

    Darin läge indessen nur eine Entdeckung, die nicht patentfähig ist (BGH, Urt. v. 15.11.1955 - I ZR 169/54, GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
  • BPatG, 07.08.2003 - 23 W (pat) 703/03
    Da all dies jedoch - wie dargelegt - nicht zum Offenbarungsgehalt der Druckschrift 2 gehört, kann der Fachmann bei ausschließlicher Befolgung der Hinweise dieser Druckschrift - d.h. ohne Kenntnis der Erfindung - zwar zufällig einmal, nicht aber wiederholbar, d.h. gezielt nach einer bestimmten Methode zu der durch den erteilten Patentanspruch 1 des Streitpatents gelehrten Art der Selbstlöschung von Netzfolgeströmen gelangen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1973, 170, 171 reSp Abs. 2 - "Legierungen" = "Schmelzrinne"; BGH GRUR 1956, 77, 78, 79 - "Rödeldraht").
  • BGH, 18.04.1961 - I ZR 41/57

    Rechtsmittel

    Entgegen der von der Klägerin vertretenen Rechtsansicht bedarf es dabei der grundsätzlichen Feststellung, daß bei der Neuheitsprüfung jede einzelne Druckschrift für sich getrennt bewertet werden muß (BGH in GRUR 1953, 120; 1956, 77, 79)und daß die einzelnen Druckschriften auch nicht zwecks Ermittlung ihres Offenbarungsgehalts "über ihren Inhalt hinaus interpretiert" werden dürfen.

    Vielmehr darf nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorveröffentlichung nur diejenige Lehre als offenbart zugeschrieben werden, welche ein Durchschnittsfachmann ohne eigene Zutat nach dem Fachwissen, wie es zur Zeit der Anmeldung des Streitpatents bestand, unmittelbar aus der Druckschrift entnehmen konnte (vgl. RG in MuW 1936, 47; 1940, 159; GRUR 1941, 30; BGH in GRUR 1956, 77, 79).

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 104/59

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. November 1955 (GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht) näher ausgeführt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in der erstmaligen Entdeckung einer neuen Brauchbarkeit eine patentwürdige Erfindung gesehen werden.

    Voraussetzung für die Anerkennung einer schutzwürdigen Funktionserfindung ist einerseits, daß sie die Entdeckung einer neuen Brauchbarkeit der Allgemeinheit durch deutliche Offenbarung zugänglich macht (BGH GRUR 1962, 83, 85 - Einlegesohle), und daß sich die Auffindung der neuen Funktion nicht in der Entdeckung naturgesetzlicher Zusammenhänge oder in einer vom Gegenstand losgelösten theoretischen Erkenntnis erschöpft, daß sie vielmehr in einer neuen technischen Lehre Gestalt gewinnt, was z.B. in der Weise geschehen kann, daß der Erfinder der vorbekannten Anordnung oder Vorrichtung eine der gesteigerten Funktion angepaßte wirksamere Gestaltung gibt (BGH GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht - s. auch Urteil des Senats vom 21. November 1961, I ZR 32/59 - Straßenbeleuchtung).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - 15 U 98/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Biaxial orientierte Polypropylenfolie

    So erfasst der Schutz insbesondere auch die Ausnutzung der geschützten Vorrichtung für andere Zwecke, Funktionen oder Wirkungen, als sie die Patentschrift nennt (BGH, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 15 U 98/19
    So erfasst der Schutz insbesondere auch die Ausnutzung der geschützten Vorrichtung für andere Zwecke, Funktionen oder Wirkungen, als sie die Patentschrift nennt (BGH, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung).
  • BPatG, 29.04.2004 - 2 Ni 1/03
    Bei Befolgung dieser Anweisung ohne Kenntnis der Erfindung wird der Fachmann jedoch allenfalls zufällig einmal, nicht aber wiederholbar, d.h. gezielt nach einer bestimmten Methode zu dem Merkmal des erteilten Patentanspruchs 1 des Streitpatents gelangen können, wonach wenigstens eines der Halogene Chlor, Brom oder Jod in einer Menge zwischen 10-6 und 10-4 mol/mm3 vorhanden ist (vgl hierzu BGH BlPMZ 1973, 170, 171 re Sp Abs. 2 - "Legierungen" = "Schmelzrinne"; BGH GRUR 1956, 77, 78, 79 - "Rödeldraht"; Benkard Patentgesetz, 9. Aufl, § 3 Rdn 51).
  • BPatG, 01.10.2002 - 2 Ni 25/01
  • BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57

    Rechtsmittel

  • BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
  • BGH, 25.04.1956 - I ZR 257/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1956 - I ZR 67/54

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 08.06.2022 - 4b O 9/19

    Pulsationsdämpfer

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2003 - 2 U 114/02

    Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung der angegriffenen Erzeugnisse und

  • BGH, 12.06.1979 - X ZR 25/77

    Patent bezüglich eines Brenners zum thermochemischen Schälen von Werkstücken -

  • BPatG, 13.05.2003 - 23 W (pat) 308/02
  • BPatG, 23.01.2003 - 11 W (pat) 10/02
  • BPatG, 07.05.2002 - 23 W (pat) 17/01
  • BPatG, 16.01.1996 - 3 Ni 25/95
  • BGH, 21.11.1961 - I ZR 32/59

    Rechtsmittel

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